Behandlungsbedingungen

Diese Bedingungen regeln das Behandlungsverhältnis zwischen Patient:innen und der Praxis von Anne Jorde. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften (§§ 630a ff. BGB, PsychThG) und die Berufsordnung der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer.

  1. § 1 Geltungsbereich

    Diese Bedingungen gelten für alle psychotherapeutischen Leistungen, die in der Praxis Praxis für Psychotherapie | Anne Jorde, Schillerstraße 4, 06217 Merseburg erbracht werden. Sie sind Bestandteil jedes Behandlungsvertrags zwischen der Praxis und der/dem Patient:in. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

  2. § 2 Behandlungsvertrag

    Mit Aufnahme der Behandlung kommt ein Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 630a ff. BGB zustande. Die Therapeutin verpflichtet sich zur Behandlung nach den anerkannten fachlichen Standards der Verhaltenstherapie und der Berufsordnung der OPK. Die/der Patient:in verpflichtet sich zur Mitwirkung im Rahmen ihrer/seiner Möglichkeiten und zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

    Vor Behandlungsbeginn finden in der Regel ein bis drei Sprech- stunden- und Probatorik-Sitzungen statt, in denen Patient:in und Therapeutin prüfen, ob eine therapeutische Zusammenarbeit sinnvoll und möglich ist. Erst nach diesen Eingangsgesprächen entscheiden beide Seiten gemeinsam über eine Therapieaufnahme.

  3. § 3 Honorar und Abrechnung

    Die Höhe des Honorars wird vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbart und richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsstatus:

    • Gesetzlich Versicherte: Die Abrechnung erfolgt nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) direkt mit der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt, sofern eine Zulassung dafür besteht. Ohne Kassenzulassung kann eine Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V beantragt werden — die Praxis stellt hierfür auf Wunsch geeignete Unterlagen aus.
    • Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte: Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. der analog angewendeten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die endgültige Erstattungshöhe richtet sich nach dem individuellen Tarif des jeweiligen Versicherers.
    • Selbstzahler:innen: Vereinbarung eines individuellen Honorars vor Behandlungsbeginn. Rechnungen werden nach Sitzung oder monatlich gestellt, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

    Eine therapeutische Sitzung hat regelmäßig eine Dauer von 50 Minuten (Einzeltherapie) bzw. 100 Minuten (Gruppentherapie zu zwei Therapiestunden à 50 Minuten).

  4. § 4 Termine, Absage und Ausfallhonorar

    Termine werden persönlich, telefonisch oder über das Patienten-Portal vereinbart. Reservierte Termine werden ausschließlich für die/den jeweiligen Patient:in vorgehalten und können nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden.

    Absagen sind ausschließlich bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne Absage wird das volle vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt unabhängig vom Grund der Absage; die gesetzlichen Krankenkassen erstatten Ausfallhonorare grundsätzlich nicht — die Forderung trifft daher die/den Patient:in persönlich.

    In begründeten Härtefällen (akute Erkrankung mit ärztlichem Attest, unvorhersehbare Notfälle in der nahen Familie) kann auf das Ausfallhonorar im Einzelfall verzichtet werden. Die Entscheidung trifft die Therapeutin nach billigem Ermessen.

  5. § 5 Mitwirkungspflichten

    Eine wirksame Therapie setzt aktive Mitwirkung voraus. Die/der Patient:in verpflichtet sich, regelmäßig und pünktlich zu Sitzungen zu erscheinen, vereinbarte Hausaufgaben oder Übungsmaterialien nach Möglichkeit zu bearbeiten und für die Behandlung relevante Vorbefunde, Diagnosen oder Medikationsänderungen mitzuteilen.

  6. § 6 Schweigepflicht

    Alle Inhalte der Therapie unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB sowie der Berufsordnung der OPK. Eine Weitergabe von Informationen an Dritte (auch Angehörige, Hausärzt:innen, Versicherungen) erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung der/des Patient:in.

    Ausnahmen von der Schweigepflicht bestehen nur in den gesetzlich ausdrücklich geregelten Fällen, insbesondere bei Hinweisen auf akute Selbst- oder Fremdgefährdung, bei strafrechtlichen Mitteilungspflichten oder bei behördlich angeordneten Auskünften.

  7. § 7 Besonderheiten der Gruppentherapie

    Vor Aufnahme in eine Therapiegruppe unterzeichnen alle Teilnehmenden eine wechselseitige Schweigepflicht-Vereinbarung. Inhalte aus Gruppensitzungen — insbesondere persönliche Angaben anderer Teilnehmender — dürfen nicht außerhalb der Gruppe weitergegeben werden. Aufzeichnungen oder Mitschnitte sind untersagt.

    Gruppen sind in der Regel geschlossen, mit max. 8 Teilnehmenden, und finden wöchentlich für 100 Minuten (zwei Therapiestunden à 50 Minuten) statt. Eine Aufnahme erfolgt nur, wenn die/der Patient:in die Eignung in einem oder mehreren Vorgesprächen mit der Therapeutin geklärt hat.

  8. § 8 Beendigung der Behandlung

    Der Behandlungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. Die Therapeutin wird die/den Patient:in jedoch in der Regel nicht zur Unzeit kündigen, wenn dies aus therapeutischer Sicht nicht angezeigt erscheint.

    Bei Beendigung der Behandlung steht der/dem Patient:in auf Wunsch eine Zusammenfassung der wichtigsten Befunde und Behandlungsergebnisse zur Verfügung; ein vollständiger Auszug der Behandlungsdokumentation kann gegen Entgelt nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangt werden (§ 630g BGB).

  9. § 9 Datenschutz

    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und des BDSG. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung. Die Behandlungsdokumentation wird mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt (§ 8 Berufsordnung OPK).

  10. § 10 Notfälle und Krisensituationen

    Die Praxis ist keine Notfall-Einrichtung. In akuten Krisen, insbesondere bei Suizidgedanken oder unmittelbarer Selbstgefährdung, wenden Sie sich bitte an:

    • Notruf 112
    • Telefonseelsorge 0800 111 0 111 (24/7, kostenfrei, anonym)
    • Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
    • Nächstgelegene Klinik mit psychiatrischer Notaufnahme
  11. § 11 Beschwerden

    Bei Unzufriedenheit mit dem Behandlungsverlauf bitten wir um ein direktes Gespräch — Konflikte lassen sich oft im Direktgespräch klären. Sollte dies nicht möglich oder ausreichend sein, steht der formelle Weg über die zuständige Kammer offen:

    Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer (OPK), Kickerlingsberg 16, 04105 Leipzig.

  12. § 12 Schlussbestimmungen

    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und — soweit gesetzlich zulässig — ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Praxis.

    Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Hinweis

Diese Bedingungen wurden sorgfältig erarbeitet, ersetzen jedoch keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zum Behandlungsverhältnis wenden Sie sich bitte an die Praxisleitung oder eine Anwält:in Ihres Vertrauens.

Stand: September 2026